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Euroscheine

Die Idee einer einheitlichen europäischen Währung, die den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erleichtern sollte, entstand schon recht bald in der Geschichte der europäischen Integration. 1970 wurde das Vorhaben im sogenannten „Werner-Plan“ erstmals konkretisiert, der bis 1980 in einer europäischen Währungsunion münden sollte.

Geschichte des Euros
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Das Vorhaben führte 1972 zur Gründung des Europäischen Wechselkursverbunds („Währungsschlange“), der jedoch nach dem Zusammenbruchs des Bretton-Woods-Systems (März 1973) nicht wie geplant umgesetzt werden konnte. Die Jahre darauf waren geprägt von Stagflation und den Folgen der ersten Ölkrise: im Herbst/Winter 1973/74 vervierfachte sich der Ölpreis; in einigen europäischen Ländern setzten Gewerkschaften aus diesem Anlass zweistellige Lohnsteigerungen durch. Bis Ende 1978 kam es zu mehreren Austritten aus dem Wechselkursverbund.

Daraufhin wurde 1979 das Europäische Währungssystem (EWS) eingerichtet, das Schwankungen der nationalen Währungen jenseits einer gewissen Bandbreite verhindern sollte. Zu diesem Zweck wurde die Europäische Währungseinheit ECU geschaffen – eine Korbwährung, die man als Vorläufer des Euros bezeichnen kann. Der ECU diente nur als Verrechnungseinheit. Als Bargeld gab es ihn nicht, nur einige symbolische Sondermünzen wurden ausgegeben. Einige EG-Mitgliedstaaten gaben Staatsanleihen in ECU aus, die auch an den Börsen gehandelt wurden, und nahmen Kredite in ECU auf.

Im Jahr 1988 erarbeitete ein Ausschuss unter Leitung des EG-Kommissionspräsidenten Jacques Delors den sogenannten „Delors-Bericht“. Im Zuge der von Deutschland angestrebten Wiedervereinigung verknüpfte der französische Staatspräsident François Mitterrand Frankreichs Zustimmung zur Wiedervereinigung mit Kohls Zustimmung zur 'Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion', sprich mit dem Euro. Kohl stimmte zu (sogar ohne vorher mit Bundesbankpräsident Tietmeyer darüber zu sprechen). Wie im Delors-Bericht vorgeschlagen schuf man in drei Schritten die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion:

  • Die erste Stufe der Währungsunion wurde am 1. Juli 1990 mit der Herstellung des freien Kapitalverkehrs zwischen den EG-Staaten eingeleitet. Nachdem im Vertrag von Maastricht 1992 die rechtlichen Grundlagen für die weitere Umsetzung gelegt worden waren.
  • Begann am 1. Januar 1994 die zweite Stufe mit der Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI, die Vorgängerinstitution der EZB) und der Überprüfung der Haushaltslage der Mitgliedstaaten.
  • Die letzte Stufe wurde am 1. Januar 1999 erreicht mit der Gründung der Europäischen Zentralbank (EZB) und der endgültigen Festlegung der Euro-Wechselkurse der nationalen Währungen. Ab dann waren die Wechselkurse (auch Währungsparitäten genannt) der teilnehmenden Länder unverrückbar festgelegt.

Im Vertrag von Maastricht von 1992 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf bestimmte „Konvergenzkriterien“, die Staaten erfüllen mussten, um den Euro als Währung einzuführen. Sie umfassen im Einzelnen die Stabilität der öffentlichen Haushalte, des Preisniveaus, der Wechselkurse zu den übrigen EU-Länder und des langfristigen Nominalzinssatzes. Auf Initiative des damaligen deutschen Finanzministers Theo Waigel wurde das erste dieser Kriterien auf dem Gipfel in Dublin 1996 auch über den Euro-Eintritt hinaus festgeschrieben. Dieser Stabilitäts- und Wachstumspakt erlaubt den Euroländern eine jährliche Neuverschuldung von maximal 3 % und einen Gesamtschuldenstand von maximal 60 % ihres Bruttoinlandsprodukts.

Allerdings kam es sowohl vor als auch nach der Euro-Einführung immer wieder zu Verstößen der Mitgliedstaaten gegen diese Regelungen. So konnte insbesondere Griechenland den Euro nur aufgrund von geschönten Statistiken einführen, und zahlreiche Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland und Frankreich, verstießen mehrfach gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt. Die darin vorgesehenen Sanktionen gegen Euroländer mit überhöhtem Defizit, die von den Finanzministern der übrigen Mitgliedstaaten verhängt werden können, wurden bisher jedoch noch kein einziges Mal angewandt. Insbesondere infolge der Staatsschuldenkrise in einigen europäischen Ländern führte dies ab 2010 zu einer politischen Debatte über die Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion als mögliche Fiskalunion.

Eurozeichen als Kunstwerk von Ottmar Hörl am Willy-Brandt-Platz in Frankfurt am Main

Nachdem zunächst die Bezeichnung der alten Verrechnungswährung ECU auch für die geplante Gemeinschaftswährung erwartet worden war, wurde Anfang der 1990er Jahre Kritik daran laut, da sie – als Abkürzung für European Currency Unit – zu technisch und unpersönlich sei. Am 16. Dezember 1995 legte der Europäische Rat in Madrid daher einen anderen Namen der neuen Währung fest: „Euro“. Der Begriff soll regelkonform nur in der Einzahl verwendet werden.

Zuvor waren auch alternative Vorschläge im Gespräch. Wichtige Kandidaten waren dabei europäischer Franken (der in seiner spanischen Übersetzung Franco jedoch in unpassender Weise an Francisco Franco erinnert hätte), europäische Krone und europäischer Gulden. Durch die Verwendung eines bereits bekannten Währungsnamens sollte dabei Kontinuität signalisiert werden und das Vertrauen der Bevölkerung in die neue Währung gefestigt werden. Darüber hinaus hätten einige Teilnehmerstaaten den bisherigen Namen ihrer Währung beibehalten können. Gerade dies stieß allerdings auch auf Kritik, da es einen Vorrang bestimmter Mitgliedstaaten gegenüber anderen angedeutet hätte. Letztlich scheiterten alle Vorschläge an den Vorbehalten einzelner Staaten, insbesondere Großbritanniens. Als Reaktion schlug die deutsche Delegation um Finanzminister Theodor Waigel den Namen „Euro“ vor. Im Beschluss des Deutschen Bundestages war noch die Rede davon, den Währungsnamen regional mit den Namen der bisherigen Währungen zu erweitern, also in Deutschland „Euro-Mark“, in Frankreich „Euro-Franc“.

Die symbolische Wertangabe Euro auf einer Medaille ist erstmals für eine Ausgabe aus dem Jahr 1965 nachweisbar. Eine weitere private Prägung mit dieser Nominalbezeichnung ist 1971 in den Niederlanden hergestellt worden. Dabei wird der erste Buchstabe der Bezeichnung Euro als ein C mit eingefügtem kurzem, leicht geschlängeltem Strich geschrieben. Der erste Buchstabe der Umschrift EUROPA FILIORUM NOSTRORUM DOMUS (lat.: Europa [ist] das Haus unserer Kinder) wird ebenso geschrieben.

Am 31. Dezember 1998 wurden die Wechselkurse zwischen dem Euro und den einzelnen Währungen der Mitgliedstaaten unwiderruflich festgelegt, am 1. Januar 1999 wurde der Euro gesetzliche Buchungswährung. Er ersetzte die frühere Korbwährung ECU (European Currency Unit) in einem Umrechnungsverhältnis von 1:1. Einen Tag später, am 2. Januar, notierten die europäischen Börsen bereits sämtliche Wertpapiere in Euro.

Eine weitere Änderung im zeitlichen Zusammenhang mit der Euro-Einführung war der Wechsel in der Methode der Preisdarstellung für Devisen. In Deutschland war bis zum Stichtag die Preisnotierung (1 USD = x DEM) die übliche Darstellungsform. Seit 1. Januar 1999 wird der Wert von Devisen in allen Teilnehmerländern in Form der Mengennotierung dargestellt (1 EUR = x USD). Ferner konnten seit dem 1. Januar 1999 Überweisungen und Lastschriften in Euro ausgestellt werden. Konten und Sparbücher durften alternativ auf Euro oder die alte Landeswährung lauten.

Griechenland trat dem Euro erst zwei Jahre nach den anderen Mitgliedstaaten am 1. Januar 2001 bei.

Karte europäischer Staaten mit Bezug zum Euro
  • EU-Länder mit Euro
  • EU-Länder im WKM II
  • EU-Länder außerhalb des WKM II
  • Nicht-EU-Kleinstaaten mit EU-Abkommen und eigenen Münzen
  • Nicht-EU-Mitglieder ohne Abkommen mit Euro
  • Deutschland[править]

    In Deutschland wurde der Euro im Rahmen des sogenannten „Frontloading-Verfahrens“ ab September 2001 an Banken und Handel verteilt. Der Handel sollte durch die Ausgabe von Euro und Annahme von D-Mark in den Umtauschprozess einbezogen werden. Ab dem 17. Dezember 2001 konnte in deutschen Banken und Sparkassen bereits eine erste Euromünzenmischung, auch „Starterkit“ genannt, erstanden werden. Diese Starterkits beinhalteten 20 Münzen im Wert von 10,23 Euro und wurden für 20 D-Mark ausgegeben, wobei die anfallende Rundungsdifferenz auf die Staatskasse übernommen wurde.

    Um nach den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel 2001/2002 Schlangen an den Schaltern der Banken zu vermeiden, wurde es ermöglicht, auch im Januar und Februar 2002 beim Handel in D-Mark zu bezahlen. Das Wechselgeld wurde vom Handel in Euro und Cent herausgegeben. Zusätzlich kam ab 1. Januar 2002 Euro-Bargeld durch Abhebung an Geldautomaten und an den Schaltern der Banken in den Kreislauf. Weiter gab es in den ersten zwei Wochen des Januar Schlangen an den Umtauschschaltern der Banken und Sparkassen. Ab Ende Januar 2002 wurden Barbeträge hauptsächlich in Euro gezahlt. Eine Unwägbarkeit bei der Einführung des Euro-Bargeldes war, dass die Beschaffenheit, das Aussehen und die Formate der neuen Banknoten bewusst nicht vorab veröffentlicht wurden, um Fälschungen in der Einführungsphase zu vermeiden. Auch die Sicherheitsmerkmale, z. B. Wasserzeichen, Sicherheitsfaden, Hologrammfolie und Mikroschrift, wurden nicht vorab bekanntgegeben.

    Während die Umstellung der Geldautomaten weitgehend unproblematisch verlief, befürchtete die Automatenwirtschaft Umsatzverluste, da die Automaten entweder Euro oder D-Mark akzeptierten und andere Zahlungsvarianten wie etwa die GeldKarte damals keine nennenswerte Bedeutung hatten. Einige Verkehrsunternehmen wie etwa der Rhein-Main-Verkehrsverbund hatten zum Stichtag ungefähr die Hälfte der Automaten auf Euro umgestellt, sodass die Kunden regelmäßig sowohl einen Automaten mit Akzeptanz von D-Mark als auch einen für Euro vorfanden. Allerdings gestaltete sich der Übergang wesentlich reibungsloser als angenommen, sodass die Automaten teilweise früher als eigentlich geplant durchgängig auf Euro umgestellt wurden.

    Die Konten bei Banken und Sparkassen konnten auf Wunsch seit dem 1. Januar 1999 in Euro geführt werden. Im Rahmen der Einführung des Euro-Bargeldes wurden die Konten dann zum 1. Januar 2002 automatisch auf Euro umgestellt, wobei einige Institute diese Umstellung jedoch schon für alle Kunden im Dezember 2001 durchführten. Die Umstellung war kostenlos und Verträge blieben gültig, nur der DM-Betrag wurde in Euro umgerechnet. In den Übergangsjahren 1999 bis einschließlich 2001 konnten Überweisungen sowohl in DM als auch in Euro getätigt werden, abhängig davon, in welcher Währung das Zielkonto geführt wurde, erfolgte eine automatische Umrechnung, ab dem 1. Januar 2002 konnten Überweisungen und Scheckzahlungen nur noch in Euro durchgeführt werden.

    Bei bestehenden Verträgen erfolgte eine Umrechnung der Beträge im Regelfall zum 1. Januar 2002, so dass sowohl Forderungen als auch eventuelle Guthaben wertmäßig unverändert blieben. Gleichwohl war es im Rahmen noch vorhandener Bargeldbestände natürlich bis zum Ende der Übergangsfrist am 28. Februar 2002 möglich, die alte DM-Forderung auch in DM bar zu begleichen.

    In Deutschland endete die Übergangsfrist der parallelen Annahme von D-Mark und Euro durch den Handel mit Ablauf des 28. Februar 2002. Seitdem ist der Umtausch der D-Mark in Euro nur noch bei den Filialen der Deutschen Bundesbank (ehemals Landeszentralbanken) unbegrenzt und kostenfrei möglich. Im Rahmen von Sonderaktionen nehmen manche deutsche Handelsketten und Einzelhändler hin und wieder die Deutsche Mark als Zahlungsmittel an.

    Trotz der einfachen und kostenlosen Umtauschmechanismen waren im Mai 2005 noch D-Mark-Münzen im Wert von 3,72 Milliarden Euro (fast 46 % des Münzbestandes vom Dezember 2000) im Umlauf. Der Wert der noch nicht in Euro umgetauschten Banknoten beläuft sich auf 3,94 Milliarden Euro. Dabei handelt es sich nach Ansicht der Deutschen Bundesbank jedoch größtenteils um verlorengegangenes oder zerstörtes Geld.

    Der Euro ist somit die fünfte Währung in der deutschen Währungsgeschichte seit der Reichsgründung 1871. Vorgänger waren Goldmark, Rentenmark (später Reichsmark), Deutsche Mark sowie die Mark der DDR (vorher Deutsche Mark beziehungsweise Mark der Deutschen Notenbank).

    Österreich[править]

    In Österreich begann die Oesterreichische Nationalbank am 1. September 2001 mit der Vorverteilung von Euromünzen und -banknoten an die Kreditinstitute. Diese konnten sofort damit beginnen, die Kommerzkunden und den Handel mit dem neuen Zahlungsmittel zu versorgen. Dafür wurden von der Nationalbank Kassetten mit Münzrollen, offiziell Startpaket Handel genannt, im Wert von 145,50 Euro mit einem Gegenwert von 2.000 Schilling für die Kassenausstattung im Handel ausgegeben. Unabhängig davon konnte jedes Unternehmen seinen individuellen Eurobedarf bei seinem Kreditinstitut anmelden.

    An Privatpersonen wurden die offiziell Startpaket heißenden Münzsackerln ab 15. Dezember 2001 ausgegeben. Sie beinhalteten 33 Münzen im Gesamtwert von 14,54 Euro mit einem Gegenwert von 200,07 Schilling und wurden für 200 Schilling ausgegeben. Die allgemeine Geldausgabe – insbesondere auch der neuen Geldscheine – begann am 1. Jänner 2002.

    Wie in Deutschland war auch in Österreich von 1. Jänner bis 28. Februar 2002 die sogenannte Parallelumlaufphase, während der mit Münzen und Banknoten beider Währungen gezahlt werden konnte. So konnte bei einem Zahlungsvorgang entweder mit Schilling oder mit Euro – aber auch mit einer Mischung aus beiden bezahlt werden. Zwar verlor der Schilling mit Wirkung vom 1. März 2002 seine Gültigkeit als offizielles Zahlungsmittel, da aber Schillingbanknoten und -münzen bei der Oesterreichischen Nationalbank und Schillingmünzen bei der Münze Österreich unbefristet und kostenlos in Euro umgetauscht werden können, nahmen viele Geschäfte über die gesetzlich vorgesehene Zeit hinaus noch den Schilling an. Die Umstellung an den Bankomaten verlief weitestgehend problemlos, die von den Automaten ausgegebenen Banknoten waren anfangs 10- und 100-Euro-Banknoten. Die Begrenzung der täglich möglichen Bargeldbehebung von Bankomaten wurde mit der Umstellung von 5.000 Schilling (363,36 Euro) auf 400 Euro erhöht. Im nicht baren Geldverkehr erfolgte die Umstellung aller Konten und Zahlungsaufträge automatisch.

    Während andere Warenautomaten wie zum Beispiel Zigarettenautomaten nach und nach von Schilling auf Euro umgestellt wurden, hat die Euroumstellung für die Zuckerl-, Kaugummi-, Kondom- und Brieflosautomaten des Automatenaufstellers Ferry Ebert das Aus bedeutet. Für Ebert war das Umstellen der allein in Österreich rund 10.000 Automaten nicht zu finanzieren, sodass er sich aus der Unternehmertätigkeit zurückgezogen hat und seine Automaten begehrte Sammelobjekte geworden sind.

    Zum Stichtag 31. März 2010 waren nach Angaben der Oesterreichischen Nationalbank noch Schillingbestände in Höhe von 9,06 Milliarden Schilling mit einem Gegenwert von 658,24 Millionen Euro im Umlauf. Davon fallen mit unbegrenzt in Euro umtauschbar 3,45 Milliarden Schilling (250,9 Millionen Euro) auf Schillingbanknoten und mit 3,96 Milliarden Schilling (287,5 Millionen Euro) auf Schillingmünzen. Die Differenz, rund 18 %, 1,65 Milliarden Schilling (119,8 Millionen Euro), fällt jedoch auf die letzten beiden zum Teil noch im Umlauf befindlichen Banknoten, die mit einer Präklusionsfrist bis 20. April 2018 versehen sind und die schon lange vor der Euro-Einführung ihre gesetzliche Zahlungkraft verloren hatten. Es handelt sich dabei um die 500-Schilling-Scheine „Otto Wagner“ und die 1000-Schilling-Scheine „Erwin Schrödinger“.

    Um den Österreichern, aber auch ausländischen Staatsbürgern, eine einfache Möglichkeit zu bieten, ihre noch vorhandenen Schillingbestände in Euro umzutauschen, fuhr seit 2002 während der Sommermonate der Euro-Bus der Oesterreichischen Nationalbank durch Österreich. Ein Nebenzweck der Aktion lag darin, die Bevölkerung über die Sicherheitsmerkmale der Euroscheine zu informieren.

    Die Umstellung auf den Euro war die sechste Währungsreform bzw. -umstellung in der österreichischen Währungsgeschichte seit 1816 nach den Napoleonischen Kriegen. Vorgänger des Euro waren in Österreich der Gulden, die Krone (Österreich-Ungarn), der Schilling (Erste Republik), die Reichsmark (nach dem Anschluss ans „Dritte Reich“), der Schilling (Zweite Republik), sowie die Währungsreform 1947 mit einer Schillingabwertung auf ein Drittel.

    Während einer gewissen Übergangszeit, die in jedem Staat individuell entweder bis Ende Februar 2002 oder bis Ende Juni 2002 andauerte, existierten in jedem teilnehmenden Staat Zahlungsmittel in Euro und der alten Landeswährung parallel. Mittlerweile sind die ehemaligen Landeswährungen keine gesetzlichen Zahlungsmittel mehr. Die meisten Währungen können jedoch noch bei den jeweiligen nationalen Zentralbanken gegen Euro eingetauscht werden.

    In den Euroländern ist der Umgang mit den früheren Währungen unterschiedlich geregelt. In Deutschland besteht ein gesetzlicher, unbefristeter Anspruch auf gebührenfreien Geldumtausch von D-Mark-Scheinen und -Münzen in Euro. In Österreich, Spanien und Irland können Banknoten und Münzen der jeweiligen früheren nationalen Währung ebenfalls unbefristet in Euro getauscht werden. In Belgien, Luxemburg, Slowenien und der Slowakei können nur die Banknoten unbefristet getauscht werden. In anderen Staaten ist ein Umtausch nur befristet möglich.

    Neben den früheren Münzen aus Deutschland, Österreich, Spanien, Irland und Estland, die unbefristet umgetauscht werden können, waren die alten Münzen aus Finnland, Italien, Slowenien und der Slowakei nur noch für eine bestimmte Zeit umtauschbar. Die Münzen in den früheren nationalen Währungen aller anderen Euroländer sind inzwischen nicht mehr umtauschbar.

    In Deutschland hat ein Forschungsteam der Fachhochschule Ingolstadt zweieinhalb Jahre nach Einführung des Euros eine Studie zu dessen Akzeptanz in der deutschen Bevölkerung vorgelegt. Danach standen zur Erhebungszeit (2004) fast 60 % der deutschen Bevölkerung dem Euro positiv gegenüber. Viele der Befragten trauerten jedoch um die D-Mark. Auch rechneten viele der Befragten Preise von Euro in D-Mark um, bei höheren Beträgen häufiger als bei niedrigen. Bei allen Preisen rechneten lediglich 48 % der Befragten um, bei Preisen über 100 Euro jedoch noch 74 %. Der Grund hierfür ist der einfache Umrechnungsfaktor (recht genau 1:2, exakt 1:1,95583). Zudem verbindet die Bevölkerung mit der Einführung des Euros aber auch eine allgemeine Preisanhebung, die Teile des Einzelhandels vornahmen.

    In manchen der Euroländer (zum Beispiel in Frankreich und den Niederlanden) waren Preiserhöhungen im Zeitraum der Euro-Einführung gesetzlich untersagt, in Deutschland hatte man auf eine Selbstverpflichtung des Handels gesetzt. Im Verbraucherpreisindex (VPI) war die Preiserhöhung aufgrund des Warenkorb-Berechnungsverfahrens (Berechnung nach anteiligen Ausgaben der privaten Haushalte in den verschiedenen Güterkategorien) nicht so deutlich, da die Preiserhöhung nicht in allen Warenkategorien zu Buche schlug.

    Bei Auslandsreisen und Urlaubsaufenthalten in seinem Geltungsbereich gewinnt der Euro deutlich an Sympathie. Auch der bessere Preisvergleich innerhalb Europas wird positiv vermerkt. Laut der oben genannten Studie begrüßen viele der Befragten auch, dass durch die gemeinsame EU-Währung ein Gegenpol zu US-Dollar und Yen geschaffen wurde.

    Laut Eurobarometer 2006 war eine relative Mehrheit von 46 % der deutschen Bevölkerung der Meinung, „Der Euro ist gut für uns, er stärkt uns für die Zukunft“, während 44 % der Meinung waren, der Euro „schwächt das Land eher“. 2002 waren die Eurobefürworter (39 %) noch in der Minderheit gegenüber den Euroskeptikern (52 %). Eine Studie der Dresdner Bank im Auftrag der Forschungsgruppe Wahlen ergab allerdings Ende 2007 ein Absinken der Euroakzeptanz der Deutschen auf 36 % gegenüber 43 % im Jahr 2004.

    Задания[править]

    1. Переведите текст. Сделайте краткий план пересказа по теме.

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